13.03.2010

Mehr Mitwirkungsrechte für Gemeinden bei Pfarrerwahl

Wahlverfahren wird erweitert – Benennungsverfahren bleibt unangetastet

Schwäbisch Gmünd – Evangelische Kirchengemeinden, deren Pfarrstelle nach dem so genannten Wahlverfahren zu besetzen ist, bekommen in Zukunft mehr Mitwirkungsrechte. Der vom Evangelischen Oberkirchenrat vorgelegte Wahlvorschlag darf vom Wahlgremium künftig um eine weitere Person aus dem Bewerberkreis ergänzt werden.
 
Neben den maximal drei Personen auf dem Wahlvorschlag nennt der Oberkirchenrat dem Wahlgremium deshalb künftig auch alle weiteren in Betracht kommenden Bewerberinnen und Bewerber, wenn diese einverstanden sind. Wenn das Wahlgremium von der neuen Möglichkeit der Ergänzung des Wahlvorschlags Gebrauch macht, kann es dann zwischen maximal vier Bewerberinnen und Bewerbern wählen. Die dazu nötige Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes beschloss die württembergische evangelische Landessynode auf ihrer Frühjahrstagung am Samstag, 13. März in Schwäbisch Gmünd mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Die Änderung tritt voraussichtlich ab Mai in Kraft. Das so genannte Benennungsverfahren bleibt dabei unangetastet.
 
Gemeindepfarrstellen werden in der evangelischen Landeskirche in Württemberg jeweils abwechselnd im Wahl- und im Benennungsverfahren besetzt: Nachdem alle Bewerbungen beim Oberkirchenrat eingegangen sind, schlägt dieser dem Wahlgremium im bisherigen Wahlverfahren maximal drei Personen zur Wahl vor, im Benennungsverfahren eine.
 
Insgesamt 18 Synodale unterschiedlicher Gesprächskreise hatten in einem bereits 2008 gestellten Antrag zunächst eine umfassendere Reform des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes angestrebt. Zu berücksichtigen seien aber nach Auffassung des Rechtsausschusses, so Christian Heckel, „neben den Interessen der Gemeinde zweitens auch die Interessen des Kirchenbezirks, drittens die Interessen der Landeskirche und viertens die Interessen der Pfarrer.“  Den jetzt gefundenen Kompromiss nannte er „einen Beweis für die hohe Gesprächs-, Kompromiss- und Lösungsfähigkeit in unserer Landeskirche.“
 
Christian Tsalos

Evangelische Landeskirche in Württemberg
Amt für Information
Augustenstraße 124
70197 Stuttgart
Tel: (0711) 22276-58
Fax: (0711) 22276-81
E-Mail: kontakt@elk-wue.de

zurück zur Übersicht zurück zur Übersicht


Internetportal der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

Kalenderblatt


Service


Landeskirche